Spenden! Ohne Moos ist zwar dennoch was los, aber mit Moos einfach mehr!!
Ihr wollt / Sie wollen uns GRÜNE hier gezielt im Wahlkreis unterstützen?
Eine Möglichkeit: Spendet / Spenden Sie direkt an uns!
Bündnis 90/Die Grünen |
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Bitte vermerken Sie Ihren Namen und Adresse, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zuschicken können.
Die Grüne Finanzpraxis basiert auf Offenheit und Transparenz. Das Parteiengesetz ist dabei unser Mindeststandard. Wir legen gerne jederzeit öffentlich Rechenschaft über die Verwendung der Spenden ab.
Parteispenden bedeutet auch: Geld zurück vom Finanzamt!
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.533,88 Euro für Ledige und 3.067,75 Euro für Verheiratete werden Parteispenden zu 50% von der Steuerschuld abgezogen (§ 34 g EstG).
Das heißt die Hälfte der Spende an uns gibt’s also vom Finanzamt zurück!
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.533,88 Euro für Ledige und 3.067,75 Euro für Verheiratete absetzbar (§ 10 b Abs. 2 EstG).
Das heißt, dieser weitere steuerliche Vorteil hängt vom individuellen Steuersatz ab!
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
















